Reutlinger Achalmbad ab Montag , 04.04.2022 wieder im „Normalbetrieb“

Die Bundesregierung hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und damit die derzeit geltenden Corons-Verordnungen der Bundesländer ab Sonntag, dem 03.04.2022 weitestgehend außer Kraft gesetzt.

Jedes Bundesland kann dann individuell eine "Hot-Spot-Regelung" mit entsprechenden Einschränkungen einführen. Wie ggf. die genauen Eckdaten oder Bedingungen hierfür aussehen werden, vermag heute noch niemand zu sagen. In Baden-Württemberg wird laut der Landesregierung – Stand heute – KEINE „Hot-Spot-Regelung“ zur Anwendung kommen.

Für die Reutlinger Bäder bedeutet dies, dass die Bäder wieder aus dem Pandemiebetrieb in einen "Normalbetrieb" ohne Kontrollen und Einschränkungen überführt werden können.

Jeder Betreiber eines Bades kann aber im Rahmen der Ausübung seines Hausrechts entsprechende Maßnahmen und/oder individuelle Regelungen beibehalten, die dann von den Gästen eingehalten werden müssen.

Das Achalmbad wird ab Montag, dem 04.04.2022 wieder in den „Normalbetrieb“ zurückgeführt, das bedeutet, dass die 3G-Regel, die Maskenpflicht und die Kontrollen am Eingang entfallen. Auch wird der Dampfraum im Dampfbad wieder für alle Besucher geöffnet. Somit kann das gesamte Angebot des Bades wieder vollumfänglich in Anspruch genommen werden.

Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus möglichst zu vermeiden, bitten die Reutlinger Bäder die Gäste,  auch weiterhin auf die Abstands- und Hygieneregeln zu achten.

Die bevorstehende Freibadsaison wird voraussichtlich auch wieder im „Normalbetrieb“ stattfinden können, d.h. mit dem Betrieb der Hauptattraktion der Reutlinger Bäder – dem Wellenbecken.

Der Kauf von Onlinetickets wird weiterhin möglich sein. Die bereits gekauften Punktekarten sind weiterhin gültig.